Die Antwort, ob eine Action Cam im Straßenverkehr erlaubt ist, lautet Nein! Wer während der Fahrt zu potentiellen Beweiszwecken (oder zum Zwecke der Veröffentlichung, zum Beispiel in YouTube, Facebook, etc.) laufen lässt und die Vorgänge auf öffentlichen Straßen damit digital gespeichert, muss damit rechnen, eine Verfügung zur Beseitigung der Kamera verbunden mit Zwangsgeldverhängung zu erhalten. Für den Fall dass er einer Beseitigungsverfügung nicht nachkommt, muss er mit einer Unterlassungsverfügung rechnen.
Gefunden bei: http://lawbike.de/action-cam-helmkamera-auf-motorrad-erlaubt/